Eigentlich ein schönes Schild “Fahrrad frei”. Doch Vorsicht, denn das nebenstehende Schild, gemäß StVO §39, Abs.3, ist ein trügerisches Kennzeichen!
Das Zusatzzeichen 1022-10 an einem Gehweg gibt den Gehweg für Radfahrer*innen frei. Der Gehweg wird durch dieses Zusatzzeichen nicht zu einem Radweg, sondern Fußgänger haben nach wie vor das Vorrecht. Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, dürfen Fußgänger nicht behindern oder “beiseite klingeln” und müssen notfalls anhalten.
Der Radfahrer hat bei Unfällen nachzuweisen, dass er die notwendige Vorsicht und Rücksicht genommen hat. Das wird in den meisten Fällen schwierig, denn kaum ein Radler fährt auf einem freigegebenen Radweg Schrittgeschwindigkeit.
Siehe auch:
- https://marathon-ibbenbueren.de/regeln-fuer-rennradler
- https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahrer-frei-sind-keine-radwege
- https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei
Radeln für Ibbenbüren
Unsete Initiative “Radeln für Ibbenbüren” engagiert sich für sichere und einfache Radwege in Ibbenbüren und Umgebung:
Eine Frage: Bedeutet dieses Zusatzschild, daß ich den Fußweg mit dem Fahrrad (wenn auch in Schrittgeschwindigkeit) nutzen muß, oder ist mir freigestellt auch die Fahrbahn zu befahren?
Vielen Dank!
Hallo Herr Veith, genau! Auf einem Gehweg mit blauem Schild und “Fahrrad frei” Zusatz sind Radelnde zu Gast. Der Regelwege für Radelnde ist immer die Fahrbahn oder der ausgeschilderte benutzungspflichtige Radweg mit weißen Fahrrad auf blauem Schild. Und weil das alles so kompliziert ist, engagieren wir uns. Mehr auf radeln.org