Zum Inhalt springen

Geh­we­ge mei­den

    Eigent­lich ein schö­nes Schild “Fahr­rad frei”. Doch Vor­sicht, denn das neben­ste­hen­de Schild, gemäß StVO §39, Abs.3, ist ein trü­ge­ri­sches Kenn­zei­chen!

    Das Zusatz­zei­chen 1022-10 an einem Geh­weg gibt den Geh­weg für Radfahrer*innen frei. Der Geh­weg wird durch die­ses Zusatz­zei­chen nicht zu einem Rad­weg, son­dern Fuß­gän­ger haben nach wie vor das Vor­recht. Rad­fah­rer müs­sen Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren, dür­fen Fuß­gän­ger nicht behin­dern oder “bei­sei­te klin­geln” und müs­sen not­falls anhal­ten.

    Der Rad­fah­rer hat bei Unfäl­len nach­zu­wei­sen, dass er die not­wen­di­ge Vor­sicht und Rück­sicht genom­men hat. Das wird in den meis­ten Fäl­len schwie­rig, denn kaum ein Rad­ler fährt auf einem frei­ge­ge­be­nen Rad­weg Schritt­ge­schwin­dig­keit.

    Sie­he auch:

    Radeln für Ibben­bü­ren

    Unse­te Initia­ti­ve “Radeln für Ibben­bü­ren” enga­giert sich für siche­re und ein­fa­che Rad­we­ge in Ibben­bü­ren und Umge­bung:

    2 Gedanken zu „Geh­we­ge mei­den“

    1. Eine Fra­ge: Bedeu­tet die­ses Zusatz­schild, daß ich den Fuß­weg mit dem Fahr­rad (wenn auch in Schritt­ge­schwin­dig­keit) nut­zen muß, oder ist mir frei­ge­stellt auch die Fahr­bahn zu befah­ren?
      Vie­len Dank!

      1. Hal­lo Herr Veith, genau! Auf einem Geh­weg mit blau­em Schild und “Fahr­rad frei” Zusatz sind Radeln­de zu Gast. Der Regel­we­ge für Radeln­de ist immer die Fahr­bahn oder der aus­ge­schil­der­te benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­weg mit wei­ßen Fahr­rad auf blau­em Schild. Und weil das alles so kom­pli­ziert ist, enga­gie­ren wir uns. Mehr auf radeln.org

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert